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Unterkiefer-Protrusionsschiene im Modell

„Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt.“

Kostenplan im Voraus

Zwei Fälle, zwei Antworten

Ob die Kasse zahlt, entscheidet der Befund.

Nicht wie laut Sie schnarchen ist ausschlaggebend, sondern ob eine obstruktive Schlafapnoe festgestellt wurde. Das ist eine medizinische Diagnose.

Mit Diagnose
Liegt eine obstruktive Schlafapnoe vor und kommt eine Atemmaske nicht erfolgreich zum Einsatz, kann die Schiene zulasten der gesetzlichen Kasse verordnet werden.
Ohne Atemaussetzer
Beim reinen Schnarchen ist die Schiene eine Privatleistung. Sie bekommen von uns vorab einen Kostenplan.
Kein Antrag nötig
Die ärztliche Verordnung genügt. Feststellen und verordnen darf ein Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation.
Wie die Diagnose gestellt wird

Der Ablauf

  1. 01

    Ärztliche Abklärung

    Ein Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation stellt fest, ob und wie stark eine Schlafapnoe vorliegt. Wir arbeiten dazu eng mit einem Schlaflabor in der Nähe zusammen.

  2. 02

    Verordnung

    Kommt eine Schiene infrage, verordnet der Arzt sie. Ein Antrag bei der Kasse ist nicht nötig — mit der Verordnung können wir beginnen.

  3. 03

    Zahnärztliche Prüfung

    Wir sehen nach, ob Zähne, Zahnfleisch und Kiefergelenke die Schiene tragen können.

  4. 04

    Anfertigung

    Die Schiene wird zahntechnisch individuell hergestellt und anschließend schrittweise eingestellt.

Unsere Arbeitsweise

Was Sie dazu wissen sollten

Die Regeln sind eindeutiger, als die meisten annehmen — sie stehen nur an keiner Stelle zusammen.

Nur individuell gefertigt

Zugelassen sind ausschließlich zahntechnisch angefertigte, verstellbare Schienen. Fertigprodukte nicht.

Keine Erstattung für Fertigschienen

Zweitlinientherapie

Die Schiene kommt zulasten der Kasse infrage, wenn eine Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden kann.

Nach der Maske

Kein Antragsverfahren

Sie müssen bei der Kasse nichts beantragen und auf nichts warten.

Sofort möglich

Privat mit Kostenplan

Beim reinen Schnarchen bekommen Sie den Betrag schriftlich, bevor etwas beginnt.

Vorher bekannt

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Schnarchschiene

Kann mein Zahnarzt die Schiene verordnen?

Nein. Zahnärzte dürfen die Schiene nicht zulasten der gesetzlichen Kasse verordnen. Das übernimmt ein Arzt mit schlafmedizinischer Qualifikation. Anfertigen und einstellen dürfen wir sie.

Was, wenn ich nur schnarche?

Dann ist die Schiene eine Privatleistung. Sie können sie trotzdem bekommen — ohne Umweg über das Schlaflabor. Sie bekommen den Kostenplan vorher.

Zahlt die private Krankenversicherung?

In der Regel ja, die Bedingungen unterscheiden sich aber je nach Tarif. Wir stellen Ihnen die Unterlagen aus, mit denen Sie vorab bei Ihrer Versicherung nachfragen können.

Und wenn die Schiene nicht wirkt?

Dann stellen wir nach. Der Vorschub wird schrittweise erhöht, bis Wirkung und Verträglichkeit stimmen. Bleibt sie wirkungslos, sagen wir das — und Sie gehen zurück zum Arzt.

Dr. Sharif-Pedack und Dr. Metz

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Dr. med. dent. Mona Sharif-Pedack
Fachlich geprüft vonDr. med. dent. Mona Sharif-PedackZuletzt aktualisiert im August 2026 · Mehr über die Praxis

Anfahrt

Ihre Zahnarztpraxis für Reinbek und Umgebung

Die Praxis liegt an der Bahnhofstraße, drei Gehminuten vom S-Bahnhof Reinbek. Die S21 fährt im Zehn-Minuten-Takt bis Hamburg Hauptbahnhof. In der Umgebung gibt es öffentliche Parkplätze.

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Telefonisch erreichbar

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Montags und donnerstags behandeln wir bis 20 Uhr. Wer nach 18 Uhr einen Termin braucht, bucht ihn am besten online — das geht rund um die Uhr.